Konto bei Insolvenz


Wenn Sie Schulden haben beginnt für Sie ein Teufelskreis: Man bekommt Einträge in seiner Schufa, dann sitzen einem die Gläubiger ständig im Nacken und der Höhepunkt ist die Kündigung des Kontos. Ist nun das Konto einmal gekündigt worden, haben Sie so gut wie gar keine Chance und Möglichkeit mehr bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen. Ist die Tür erst mal zu, bleiben die Tore bei allen Banken verriegelt. Die Folge ist ein Leben ohne Girokonto – das ist dann der abolute Fall ins soziale Abseits.

Klaus Euler (Chef der Ethikbank) wollte jenen Menschen, die erfolgreich den Weg aus der Überschuldung gegangen waren, eine Chance auf den Wiedereinstieg in die Gesellschaft bieten.Wer die Verbraucherinsolvenz beantragt oder aber seine Schulden gerichtlich oder außergerichtlich reguliert hat, kann bei der EthikBank ein Guthabenkonto eröffnen. Das ist eine Voraussetzung, um am Alltagsleben wieder teilzunehmen, denn der bargeldlose Zahlungsverkehr ist heute selbstverständlich. Wer kein Girokonto hat, lebt von der Gesellschaft weithin ausgeschlossen.
Aus diesem Grund hat die Ethikbank mit dem MikroKonto eine Problemlösung für alle geschaffen, welche ein Konto trotz Insolvenz eröffnen wollen. Für diesen Vertrauensvorschuss erwartet die Ethikbank jedoch eine Gegenleistung, nämlich eine ordentliche Kontoführung.

Das MikroKonto ist ein Angebot für alle Insolvenzschuldner, die ihre finanziellen Probleme nun in die Hand genommen haben und diese ernsthaft lösen wollen. Das Konto wird dazu  im Guthaben und ausschließlich online geführt.


Bedingungen zur Kontoeröffnung:

Ordentliche Kontoführung
Von Kunden, die das Vertrauen der Ethikbank enttäuschen, wird sie sich wieder trennen. Zu einer ordentlichen Kontoführung gehört es eben, dass das Konto nur vom Kontoinhaber selbst genutzt wird. Gehen Kontogutschriften auf den Namen eines Anderen ein, werden diese von der Ethikbank konsequent zurück gegeben. Eine ordentliche Kontoführung heißt weiterhin:

  • Keine Überziehungen
  • Keine Rücklastschriften
  • Keine Pfändungen
  • Keine Gutschriften auf den Namen eines Anderen

Gerichtsbeschlüsse
Je nachdem, ob Sie Ihre Schulden durch einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzverfahren regulieren, benötigt die Ethikbank die jeweiligen Gerichtsbeschlüsse. 

Zustimmung Insolvenzverwalter
Im Falle wenn Ihr Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss Ihr Insolvenzverwalter der Kontoeröffnung zustimmen. Das heißt, er muss auf dem Kontoeröffnungsantrag mit unterschreiben.



Das bietet Ihnen das Mikrokonto der Ethibank:

  • Einfache Online-Kontoführung im Guthaben als Einzelkonto
  • Alle Buchungen, Daueraufträge und die ServiceCard im Pauschalpreis inklusive
  • Bei Bedarf PrepaidCard (Guthaben basierte Kreditkarte)
  • Kostenfreies Bargeld an mehr als 18.200 Geldautomaten
  • Kostenfreier KontoauszugOnline oder alternativ: kostenfreies Abholen der Kontoauszüge am Auszugsdrucker der meisten Volksbanken/Raiffeisenbanken
  • Kostenfreie Überweisungen in andere EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz Bedingungen
  • Sofortige Buchung aller Überweisungen
  • weltweiter Notfall-Kartenservice